Container Hermann Hermann Miettoiletten
 
 
 
 
 
 
 

Seit 31.12.1991 darf in Deutschland kein Asbestzementprodukt mehr eingebaut werden, d.h. nach diesem Datum eingebaute Produkte sind voraussichtlich asbestfrei.

Bei unsachgemäßem umgang mit asbesthaltigen Abfällen können die folgenden anerkannten Berufskrankheiten entstehen:
a) Asbestose (Vernarbung der Lunge)
b) Kungenkrebs
c) Bauchfell- Rippenfellkrebs
d) Kehlkopfkrebs

Das bei der Demontage anfallende asbesthaltige Material muß von der ausführenden Fachfirma in Big Bags verpackt werden. Diese Big Bags müssen dicht verschlossen und im bereitstehenden Container gelagert werden. Die Abfuhr von unverpackten asbesthaltigen Abfällen wird ausgeschlossen!!

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